Bericht in der FAZ über Emma Matratzen GmbH

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet über Probleme von Kunden der Firma Emma Matratzen GmbH. Ich hatte in der Vergangenheit ja bereits mit diesem Unternehmen auf der Gegenseite zu tun und wurde daher von der FAZ um eine kurze Einschätzung gebeten. In dem Artikel geht es daher auch um die Frage, wie Online-Händler mit der Angabe von Lieferzeiten umgehen müssen. Der Bundesgerichtshof hat bereits 2005 klargestellt, dass ein Durchschnittsverbraucher bei einer Online-Bestellung in der Regel erwarten darf, dass die beworbene Ware unverzüglich versandt werden kann, wenn nicht auf das Bestehen einer abweichenden Lieferfrist unmissverständlich hingewiesen wird (BGH, Urteil vom 7....

02.02.2024