Unwirksame Entgeltklauseln in Investmentfonds - Rückforderungen von Vertriebsprovisionen durch Anleger möglich

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine wegweisende Entscheidung zugunsten von Investmentfonds-Anlegern gefällt. Der BGH entschied, dass Anleger von ihrer Kapitalverwaltungsgesellschaft die Erstattung von vereinnahmten Vertriebsprovisionen verlangen können, wenn diese nicht transparent in den Anlagebedingungen geregelt sind (BGH, Urteil vom 05.10.2023 - III ZR 216/22). Im entschiedenen Fall begehrte ein Anleger die Auszahlung von Vertriebsprovisionen eines offenen Investmentfonds in der Rechtsform eines “inländischen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (“OGAW”). Die beklagte Kapitalverwaltungsgesellschaft entnahm dem Fondsvermögen eine als “Kostenpauschale” bezeichnete Gebühr....

07.12.2023