Massivhaus zum Festpreis: Keine unbegrenzte Preisanpassung wegen Material­kosten­anstieg

Ein Bauunternehmen, dass die Errichtung eines Massivhauses zum Festpreis vereinbart hat, kann sich bei unvorhersehbaren Material­preis­steigerungen nicht auf eine Klausel berufen, die dem Bauunternehmen eine unbegrenzte einseitige Anpassung der Vergütung ermöglicht. Eine solche Klausel ist unwirksam, entschied das OLG Zweibrücken (Beschluss vom 13.07.2023 - 5 U 188/22). In dem entschiedenen Fall schloss ein Ehepaar und mit einem Bauunternehmen im Dezember 2020 einen Vertrag über die Errichtung eines Massivhauses zu einem Pauschalpreis von rund 300....

22.02.2024