Massivhaus zum Festpreis: Keine unbegrenzte Preisanpassung wegen Materialkostenanstieg
Ein Bauunternehmen, dass die Errichtung eines Massivhauses zum Festpreis vereinbart hat, kann sich bei unvorhersehbaren Materialpreissteigerungen nicht auf eine Klausel berufen, die dem Bauunternehmen eine unbegrenzte einseitige Anpassung der Vergütung ermöglicht. Eine solche Klausel ist unwirksam, entschied das OLG Zweibrücken (Beschluss vom 13.07.2023 - 5 U 188/22). In dem entschiedenen Fall schloss ein Ehepaar und mit einem Bauunternehmen im Dezember 2020 einen Vertrag über die Errichtung eines Massivhauses zu einem Pauschalpreis von rund 300....