Entstehen der Terminsgebühr durch Entgegennahme eines Erledigungsvorschlags

Die sog. Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG kann auch dann entstehen, wenn der Rechtsanwalt gar nicht an einem gerichtlichen Verhandlungstermin teilnimmt. So kann die Terminsgebühr z.B. auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen entstehen (vgl. Vorbemerkung 3 Abs. 3 Satz 1 VV RVG). Der BGH hat hierzu nun klargestellt, dass die Terminsgebühr bereits dann anfällt, wenn der Gegner eine auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Erklärung zwecks Prüfung und Weiterleitung an seine Partei entgegennimmt....

29.07.2024

Die übereinstimmende Erledigungserklärung

Manchmal kommt eine Partei erst nach Einleitung eines Gerichtsverfahrens zur Einsicht und möchte die klageweise geltend gemachte Forderung erfüllen und den Prozess so günstig wie möglich beendigen. In einem Zivilprozess haben die Parteien hierzu die Möglichkeit, den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt zu erklären. Begriff der Erledigung Was unter „Erledigung“ zu verstehen ist, ist in der Zivilprozessordnung nicht ausdrücklich geregelt. Man versteht darunter ein nachträglich eintretendes Ereignis, welches dazu führt, dass eine ursprünglich zulässige und begründete Klage nachträglich unzulässig oder unbegründet wird....

25.04.2024