Die übereinstimmende Erledigungserklärung

Manchmal kommt eine Partei erst nach Einleitung eines Gerichtsverfahrens zur Einsicht und möchte die klageweise geltend gemachte Forderung erfüllen und den Prozess so günstig wie möglich beendigen. In einem Zivilprozess haben die Parteien hierzu die Möglichkeit, den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt zu erklären. Begriff der Erledigung Was unter „Erledigung“ zu verstehen ist, ist in der Zivilprozessordnung nicht ausdrücklich geregelt. Man versteht darunter ein nachträglich eintretendes Ereignis, welches dazu führt, dass eine ursprünglich zulässige und begründete Klage nachträglich unzulässig oder unbegründet wird....

25.04.2024