„Enkel-Trick": Wie weit gehen die Schutzpflichten einer Bank?

Man wundert sich ja immer wieder, welche Betrugsmaschen immer noch funktionieren, obwohl darüber regelmäßig in den Medien berichtet wird. Etwa der berühmt-berüchtigte „Enkel-Trick“. Wobei der „Enkel-Trick“ meistens nichts mehr mit angeblichen Enkeln zu tun hat. Der Begriff hat sich aber für solche Fälle etabliert, in denen älteren Menschen von Betrügern haarsträubende Geschichten am Telefon aufgetischt werden, um sie anschließend zur Herausgabe großer Mengen Bargeld zu bewegen. Das Landgericht Dortmund musste sich nun mit der spannenden Frage beschäftigen, inwieweit eine Bank Schutzpflichten gegenüber ihren Kunden treffen, wenn diese plötzlich eine ungewöhnlich hohe Bargeldsumme abheben möchten....

18.02.2024