Der Urteilstenor bei Nutzungsentschädigung

Der Bundesgerichtshof hat (wieder einmal) eine Entscheidung im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal gefällt. Dabei ging es unter anderem darum, wie der Urteilstenor zu formulieren ist, wenn eine Nutzungsentschädigung für die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer abzuziehen ist. Dazu muss ich kurz etwas ausholen: Bei Klageverfahren im Autokaufrecht geht es ja häufig darum, dass der Käufer die ungeliebte Mühle wieder zurückgeben und den Kaufpreis erstattet haben möchte. Geklagt wird also auf Rückabwicklung. Der Käufer muss in seiner Klage also beantragen, welchen Betrag er zurück haben möchte, und gleichzeitig anbieten, das Fahrzeug herauszugeben....

05.02.2024