Die Rechtsgrundlagen der Bankauskunft

Im Wirtschaftsleben möchte sich eine Vertragspartei mitunter vor Vertragsabschluss Gewissheit über die Bonität ihres Vertragspartners verschaffen. Hierzu bieten sich unter anderem die sog. Bankauskunft an. Dabei erteilt die Bank bzw. Sparkasse des Kontoinhabers allgemeine Informationen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Auf welcher Rechtsgrundlage dürfen Bankauskünfte erteilt werden? Rechtsgrundlage für die Erteilung von Bankauskünften sind entsprechende Vorschriften in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen. In den AGB Banken sind Bankauskünfte in Nr....

08.06.2021