Wie die Verbraucherzentrale Thüringen (VZTH) berichtet, kündigt nun wohl auch die Sparkasse Arnstadt-Ilmenau Prämiensparverträge gegenüber Kunden.

Ob die Kündigungen im Ergebnis rechtmäßig sind, sollte unseres Erachtens kritisch hinterfragt werden. Nach Angaben der VZTH sind hier ebenfalls Verträge vom Typ „S Prämiensparen – flexibel“ betroffen.

Die Sparkasse stützt sich hierbei - wie viele andere Institute auch - auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2019 (BGH, Urteil vom 14.05.2019, Az. XI ZR 345/18). Nach dieser Entscheidung soll eine Kündigung eines Prämiensparvertrages durch die Sparkasse grundsätzlich möglich sein, wenn keine feste Laufzeit vereinbart wurde und die höchste Prämienstufe erreicht wurde.