Die ICS AG (International Cooperation Service AG) aus Zürich verschickt unter dem Label “Simple Money” per Nachnahme Finanzsanierungsverträge und verlangt hierfür von den Empfängern hohe Vermittlungsgebühren. Wer diese nicht zahlt, muss mit Mahnungen der Inkassofirma “Forunda Inkasso GmbH & Co. KG” aus Lahntal-Sterzhausen rechnen.

Simple Money - Was hat es damit auf sich?

Eine betroffene Verbraucherin wollte einen Kredit aufnehmen und suchte hierfür im Internet nach Angeboten. Sie stieß dabei auf die Internetseite simple-money.ch, welche von der International Cooperation Service AG aus Zürich betrieben wird.

Auf der Homepage gibt es auch ein Anfrageformular, welches die Verbraucherin ausfüllte. Sie ging irrtümlich davon aus, dass es sich dabei um eine Kreditanfrage handelt. Später erhielt sie eine E-Mail mit einer “Verbindlichen Zusage”. Hier sehen Sie ein Beispiel:

Aufgrund der Formulargestaltung ging die Verbraucherin nach wie vor davon aus, dass es um die Vermittlung eines Kredits gehe. Nur bei genauem Hinsehen fällt nämlich auf, dass nicht von einer “Finanzierung”, sondern von einer “Finanzsanierung” die Rede ist. Das wird häufig verwechselt. Eine Finanzsanierung sieht regelmäßig überhaupt keine Kreditvergabe vor.

Da die Verbraucherin zwischenzeitlich misstrauisch wurde, verweigerte sie die Zahlung der Nachnahmegebühr und wurde daraufhin auch gemahnt. Hier ein Beispiel:

Einschaltung der Firma Forunda Inkasso

Später schaltete sich dann auch ein Inkassounternehmen ein. Es handelt sich dabei um die Firma “Forunda Inkasso GmbH & Co. KG” mit Sitz in 35094 Lahntal-Sterzhausen. In dem Schreiben wurden weitere Kosten für den Fall der Nichtzahlung angedroht. So heißt es darin:

“Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie mit weiteren Kosten belastet werden, wenn Sie auch diesen Zahlungstermin nicht einhalten.”

Was ist von solchen Forderungen zu halten?

Derartige Finanzsanierungsangebote scheinen nicht aus der Mode zu kommen. Kreditsuchende fallen hierauf mitunter herein, weil sie denken, es gehe hierbei um eine Kreditvermittlung. Uns sind davon etliche Fälle bekannt.

Kreditsuchende sollten immer vorsichtig sein, wenn in irgendeiner Form Vorkasse verlangt wird. So dürfen Kreditvermittler z.B. nach deutschem Recht (vgl. §§ 655c, 655d BGB) von Verbrauchern grundsätzlich keine Vorkasse für die Vermittlung eines Darlehens verlangen.

Wer sich bei Abgabe seiner Vertragserklärung über den wahren Inhalt geirrt hat (z.B. weil man eigentlich einen Kredit aufnehmen wollte), sollte meines Erachtens nicht einfach zahlen, sondern sich gegen die Forderung zur Wehr zu setzen.

Bei Fragen zu diesem Thema sprechen Sie mich gerne an.

(Dieser Beitrag gibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Er erhebt daher keinen Anspruch auf fortlaufende Aktualität.)