Eine Prämienstaffel, in welcher nach Erreichen der höchsten Prämienstufe für die Folgejahre “FJ 50,000 %.“ ausgewiesen werden, führt zu keinem Kündigungsausschluss, die Sparkasse darf nach Erreichen der höchsten Prämienstufe kündigen, so entschied das AG Nürnberg.

(AG Nürnberg, Urteil vom 25. Juni 2021 – 18 C 814/20)