Die Firma Plus Cards Ltd. aus London betreibt mehrere Internetseiten, z.b. crowd24.mecrediseven.com und credichamp24.com. Dort wird unter anderem mit günstigen Sofort-Krediten ohne Schufa-Abfrage geworben. Betroffene haben mir berichtet, dass ihnen nach Benutzung einer dieser Internetseiten eine Kreditkarte per Nachname zugestellt worden sei. Wer die Nachnahme nicht bezahlte und die Annahme verweigerte, bekam in der Folgezeit Rechnungen und Mahnungen.

Zahlungsaufforderungen der Plus Cards Ltd. nicht ungeprüft bezahlen!

Ich empfehle Empfängern von Zahlungsaufforderungen dieser Firma, den geforderten Betrag nicht ungeprüft zu bezahlen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie Zweifel haben, dass die Forderung berechtigt ist. Wenn ein Anbieter eine vertragliche Forderung von einem Kunden beansprucht, trägt der Anbieter nach allgemeinen Grundsätzen die Beweislast für den wirksamen Abschluss eines entsprechenden Vertrags mit dem Kunden.

Kann ein Anbieter einen Vertragsabschluss nicht beweisen, sollte man sich gegen entsprechende Forderungen wehren. Auch Verzugskosten (z.B. Mahnkosten, Inkassogebühren) müssen letztlich nicht bezahlt werden, wenn die Hauptforderung ungerechtfertigt ist.

Bei jedem ungewollten Vertrag ist außerdem die Möglichkeit eines Widerrufs oder einer Anfechtung zu prüfen. Wenn sich ein Vertragspartner zum Beispiel über den Inhalt eines Vertrags im Irrtum befand, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Anfechtung.

Ein weiterer Ansatzpunkt sind die verbraucherschützenden Vorschriften des AGB-Rechts (§§ 305 ff. BGB). Diese regeln unter anderem, welche Regelungen im “Kleingedruckten” enthalten sein dürfen oder nicht. Zum Beispiel gilt nach § 305c Absatz 1 BGB, dass überraschende Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.