Die Phönix Finanzsanierungs AG aus Zürich verschickt an Verbraucher in Deutschland Zahlungsaufforderungen für die Vermittlung von Finanzsanierungen. In den Mahnungen wird auch mit der Einschaltung von Inkassobüros gedroht:

Phönix Finanzsanierungs AG

Wer steckt hinter der Firma Phönix Finanzsanierung?

Es handelt sich dabei um die Phönix Finanzsanierungs AG mit Sitz in CH 8050 Zürich. Unternehmenszweck ist laut Handelsregister die Erbringung von Finanzdienstleistungen, Unternehmensberatung sowie Durchführung von Vermittlungs- und Kommissionsgeschäften aller Art und die Bearbeitung und Abwicklung von Treuhandgeschäften aller Art.

Was steckt hinter der besagten „Finanzsanierung“?

Die Mahnungen erfolgen für die Vermittlung einer “Finanzsanierung”. Viele Betroffene verwechseln solche Angebote mit Kreditanträgen bzw. Kreditvermittlungen. Schon die Bezeichnung birgt eine Verwechslungsgefahr. Der Begriff “Finanzsanierung” wird schnell mit “Finanzierung” verwechselt.

Verbraucher sollten wissen, dass Kreditvermittler nach deutschem Recht (vgl. §§ 655c, 655d BGB) von Verbrauchern grundsätzlich keine Vorkasse für die Vermittlung eines Darlehens verlangen dürfen.

Muss man den geforderten Betrag an die Phönix Finanzsanierungs AG bezahlen?

Wer solche Mahnungen erhalten hat, sollte sich davon nicht einschüchtern lassen und nicht vorschnell zahlen.

Die von der Phönix Finanzsanierungs AG geltend gemachten Forderungen sind unserer Auffassung nach rechtlich äußerst zweifelhaft.

Soweit möglich, kann vorsorglich der Widerruf des Vertrages erklärt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten, nämlich wenn man sich beim Unterschreiben über den Vertragsinhalt geirrt hat (weil man zum Beispiel eigentlich einen Kredit aufnehmen wollte).