In diesem Beitrag finden Sie umfassende Anleitungen und Mustertexte, mit welchen Sie als Verbraucher Ihre Rechte gegen zu langsame Online-Shops einfach selbst mittels gerichtlichem Mahnverfahren durchsetzen können.

Es geht hierbei um die Situation, dass ein Online-Shop den Kaufpreis nicht erstattet, obwohl der Verbraucher seine Bestellung rechtzeitig widerrufen bzw. storniert hat (z.B. weil die Ware nicht so schnell verschickt wird wie versprochen).

Solche Fälle sind aus rechtlicher Sicht meistens nicht besonders komplex. Einen gerichtlichen Mahnbescheid dürfen Sie auch ohne Rechtsanwalt beantragen. Die einzelnen notwendigen Schritte hierzu werden in diesem Beitrag näher beschrieben.


Inhaltsverzeichnis


Die Grundregeln

Die Grundregeln für sämtliche nachfolgenden Anleitungen sind:

  • Sie sind Verbraucher, Sie haben also nicht zu gewerblichen Zwecken bestellt, sondern zu rein privaten Zwecken.
  • Sie haben bei einem gewerblichen Online-Shop bestellt (also nicht bei einer Privatperson, z.B. über eBay).
  • Sie und der Online-Shop haben ihren Wohn-/Geschäftssitz in Deutschland.

Es dürfte sich auch von selbst verstehen, dass ich keine Haftung dafür übernehmen kann, wenn Sie Ihr Recht mit Hilfe dieser Inhalte selbst in die Hand nehmen. Ich bemühe mich natürlich im höchsten Maße, alles richtig und verständlich darzustellen. Aber außerhalb eines Mandatsverhältnisses übernehme ich keine Haftung.

Bevor Sie jetzt loslegen, stellen Sie vorab sicher, ob das gesetzliche Widerrufsrecht nicht ausnahmsweise ausgeschlossen ist. Bei folgenden speziellen Waren ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen:

  • speziell für Sie angefertigte Waren,
  • schnell verderbliche Waren,
  • versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
  • alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat (z.B. Sammlerweine),
  • Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  • Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte
  • Waren, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können

Wenn das Widerrufsrecht nicht ausnahmsweise ausgeschlossen ist, kann es losgehen:

Fall 1: Ware bezahlt, aber nicht angekommen

Die Ware wurde vorab bezahlt, ist aber noch nicht angekommen. Trotz bereits erklärtem Widerruf erstattet der Online-Shop den Kaufpreis nicht.

Lösung:

Kontaktieren Sie den Online-Shop noch einmal vorsorglich vorab per E-Mail und zusätzlich per Einschreiben. Wiederholen Sie den Widerruf darin noch einmal rein vorsorglich und setzen Sie eine Frist von 14 Tagen ab Zugang des Widerrufs für die Rückzahlung.

Musterschreiben:

(Absender)

(Empfänger)

(Datum)

Betreff: Bestellnummer, Bestelldatum

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich noch einmal die Bestellung mit der Nummer (XXX) vom (Datum).

Die Angabe von Gründen ist hierfür nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Da mir die Ware noch nicht zugegangen ist, fordere ich Sie höflich auf, mir den bereits gezahlten Kaufpreis bis spätestens 14 Tage nach Zugang dieses Schreibens an mich zurückzuerstatten. Meine Bankverbindung lautet:

(Bankverbindung)

Mit freundlichen Grüßen

(Absender)

Wenn der Online-Shop den Kaufpreis dann nicht rechtzeitig zurückzahlt, beantragen Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid. Eine Anleitung dazu finden Sie weiter unten.

Fall 2: Ware bezahlt und auch angekommen

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