Die Milanda UG (haftungsbeschränkt) aus Rosenheim verschickt Zahlungsaufforderungen an Verbraucher im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Finanzsanierungsvertrages. Solche Vermittlungsverträge können aufgrund ihrer optischen Gestaltung leicht mit einer Kreditvermittlung bzw. Darlehensvermittlung verwechselt werden. Für die Vermittlung einer Finanzsanierung verlangt die Milanda UG die Zahlung einer Vermittlungsprovision.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ist bereits erfolgreich gerichtlich gegen das Geschäftsmodell der Milanda UG (haftungsbeschränkt) vorgegangen. Die Milanda UG (haftungsbeschränkt) wurde vom LG Traunstein unter anderem verurteilt, es zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern mit einer Genehmigung einer Finanzsanierung unter Angabe einer konkreten Schuldsumme, einer konkreten monatlichen Rate und einer Laufzeit zu werben, wenn ein Darlehen weder ausgegeben noch vermittelt wird (LG Traunstein, Urteil vom 4. Mai 2022, Az. 7 O 3505/21).

Die Milanda UG macht ihre vermeintlichen Forderungen auch im gerichtlichen Mahnverfahren geltend. So wurde zum Beispiel einem Mandanten unserer Kanzlei ein Vollstreckungsbescheid des AG Coburg zugestellt, wogegen Widerspruch eingelegt wurde. Interessanterweise unterließ es die Milanda UG daraufhin, den Anspruch zu begründen. Das AG Hamburg-Harburg wies die Klage daraufhin ab und hob den Vollstreckungsbescheid auf.