Die OVM Online Vertrieb Marketing GmbH aus Nürnberg verschickt Zahlungsaufforderungen an Verbraucher, zum Teil über Inkassounternehmen (z.B. über die Euro Invest Inkasso GmbH aus Nürnberg). Dabei werden Forderungen aus einem Dienstleistungsvertrag geltend gemacht.

Mehrere Mandanten, die mich beauftragt haben, konnten sich allerdings nicht daran erinnern, einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben. Die Firma OVM und der angebliche Vertrag sagten unseren Mandanten regelmäßig nichts. Trotzdem kam es teilweise auch schon zu Abbuchungen vom Bankkonto unserer Mandanten.

Wie mir bekannt ist, leitet die OVM Online Vertrieb Marketing GmbH über ihr Inkassounternehmen auch gerichtliche Mahnverfahren ein (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid).

Ob die Forderungen der OVM Online Vertrieb Marketing GmbH berechtigt sind oder nicht, kann nicht pauschal beantwortet werden. In einigen Fällen erwiesen sich die Forderungen jedoch als unberechtigt. Vor Gericht unterlag die OVM Online Vertrieb Marketing GmbH bereits in mehreren Fällen gegen unsere Mandanten:

  • AG Böblingen, Urteil vom 09.03.2023 (Az. 20 C 111/23)

  • AG Bingen am Rhein, Beschluss vom 21.03.2023 (Az. 22 C 121/22)

  • AG Dortmund, Urteil vom 19.04.2023 (Az. 416 C 1130/23)

  • AG Burg, Urteil vom 19.05.2023 (Az. 3 C 148/23)

Unsere Kanzlei hat bereits mehrere Mandanten gegen die OVM Online Vertrieb Marketing GmbH vertreten und ist daher mit solchen Fällen gut vertraut.

Betroffene können sich gerne an mich wenden.