Keine ordentliche Kündigung eines Prämiensparvertrages mit einer festen Laufzeit (1188 Monate)

Zur Möglichkeit der ordentlichen Kündigung eines Prämiensparvertrages mit einer Laufzeitangabe von 1188 Monaten.

(OLG Dresden, Urteil vom 21. November 2019 – 8 U 1770/18)

Nach oben scrollen