Bei einem übernommenen Prämiensparvertrag, der in der durch die Sparkasse gestellten Übernahmevereinbarung eine Vertragsdauer von 1188 Monaten und eine fest vereinbarte Prämienstaffel von 99 Jahren vorsieht, ist eine Kündigung des Prämiensparvertrags durch die Sparkasse vor Ablauf der 99 Jahre nur aus wichtigem Grund möglich.

(LG Stendal, Urteil vom 14. November 2019 – 22 S 104/18)