In diesem Beitrag geht es um die Firma “Easy Finanz”. Diese verschickt per E-Mail Verträge zur “Vermittlung eines Finanzsanierungsvertrages”. Hinter der Firma “Easy Finanz” steckt die International Cooperation Service AG mit Sitz in Zürich. Zweck der Gesellschaft ist laut Handelsregister die

“Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Werbung und Vermarktung von materiellen und immateriellen Produkten, Erstellung von Werbe- und Vermarktungsstrategien, Erbringung von Finanzdienstleistungen, Vermittlung von Sanierungskonzepten.”

Geschäftsadresse der International Cooperation Service AG ist laut Handelsregister die Hüttisstrasse 8 in 8050 Zürich. Interessanterweise sitzt unter dieser Anschrift z.B. auch die Phönix Finanzsanierungs AG.

Um welche Verträge geht es?

Unter der Homepage “easy-finanz.ch” können Verbraucher über ein Formular eine “Regulierungssumme” und eine “monatliche Rate” auswählen und anschließend ihre persönlichen Daten eingeben. Zuletzt muss noch ein Haken mit der Aufschrift

“Ja, schicken Sie mir bitte sofort per E-Mail oder per Post ein kostenloses und unverbindliches Angebot zur Finanzsanierung zu”

aktiviert werden. Wer dieses Formular ausfüllt und abschickt, erhält kurze Zeit später eine E-Mail mit einem “Persönlichen Angebot”. Nachfolgend sehen Sie ein Beispiel:

Easy Finanz - Angebot

Außerdem ist der E-Mail ein “Kundenvertrag” beigefügt:

Easy Finanz - Kundenvertrag

Laut Vertrag wird die Vergütung mit Zustellung der genehmigten Original-Vertragsdokumente der Finanzsanierung durch die Post fällig.

Bekommt man mit solchen Verträgen von “Easy Finanz” einen Kredit?

Finanzsanierungsangebote werden mitunter von geschäftlich unerfahrenen Personen mit Kreditverträgen verwechselt. Bereits der Begriff “Finanzsanierung” kann beim Lesen schnell mit einer “Finanzierung” verwechselt werden.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet sich beim genaueren Lesen der Hinweis, dass kein Kredit vermittelt wird:

“Finanzsanierungsvertrag ist der Vertrag, der alle Konditionen für eine Regulierung enthält. Regulierungssumme ist die Gesamtheit aller Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüber der Gesamtheit seiner Gläubiger. Regulierung ist die Vorbereitung für Verhandlungen mit den Gläubigern, die keinesfalls eine Rechtsberatung oder Darlehensgewährung darstellt. Die Regulierung/Finanzsanierung erfolgt durch Entgegennehmen der Gesamtrate und Ratenzahlungen an die Gläubiger in Anpassung an die Gesamtrate mit dem Ziel der sukzessiven Entschuldung.”

Eine Kreditvergabe ist in diesem Vertrag somit überhaupt nicht vorgesehen. Wer diesen Vertrag unterschreibt, bekommt damit jedenfalls keinen Kredit. Es handelt sich lediglich um einen Vertrag zur Regulierung und Tilgung von Schulden. Aus unserer Sicht ist der Nutzen solcher Verträge mehr als fraglich. Insbesondere hilft ein solcher Vertrag auch nicht bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren, worauf die International Cooperation Service AG auch ausdrücklich in den AGB hinweist:

“Die Firma kann keine Bescheinigung zur Einleitung des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens gemäß § 305 Abs. I InsO ausstellen.”

Muss man die von Easy Finanz (International Cooperation Service AG) geforderte Vergütung bezahlen?

Falls man sich beim Ausfüllen des Formulars und des Kundenvertrages geirrt hat (weil man eigentlich einen Kredit aufnehmen wollten), sollte man meines Erachtens nicht vorschnell zahlen. Es dürfte in solchen Fällen ein Recht zur Anfechtung des Vertrages bestehen.