Die Euro Invest Inkasso GmbH mit Sitz in Nürnberg wurde Ende 2019 gegründet und ist als Inkassodienstleister beim Landgericht Aschaffenburg registriert (Aktenzeichen 371-AB-339).

Die Euro Invest Inkasso GmbH verschickt unter anderem Inkassoschreiben wegen angeblicher Forderungen aus Dienstleistungsverträgen. Auftraggeber sind zum Beispiel folgende Firmen:

  • Intensemedia UG

  • Optimize Financial Consulting LTD

  • OVM Online Vertrieb Marketing GmbH

  • Bavaria Finanz Service e.K.

  • Comdirekt AG (Chur, Schweiz)

  • Siebenmann FinExpert GmbH

  • Kreditor AG (Manchester, England)

  • Kurafin UG (haftungsbeschränkt)

Den Inkassoschreiben ist mitunter auch eine Ratenzahlungsvereinbarung beigefügt. Ich kann bereits an dieser Stelle nur ausdrücklich empfehlen, eine solche Ratenzahlungsvereinbarung nicht voreilig zu unterzeichnen!

Euro Invest Inkasso GmbH droht mit Zwangsvollstreckung

Auffällig sind die Drohkulissen, welche Euro Invest Inkasso gegenüber Betroffenen aufbaut. So heißt es in E-Mails unter anderem:

„Sollten wir keine fristgemäße Zahlung verzeichnen können, so werden wir gerichtlich gegen Sie vorgehen. Sobald ein Vollstreckungstitel vorliegt, kommen kostenintensive und unangenehme Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf Sie zu.“

Weiterhin werden in den E-Mails gerichtliche Mahnverfahren, Kontopfändung und vorläufiges Zahlungsverbot, Weitergabe der Daten an die Schufa und Hausbesuche des Gerichtsvollziehers erwähnt.

Solche Formulierungen dienen erkennbar nur einem Ziel: Die Adressaten sollen bestmöglich eingeschüchtert und zur sofortigen Zahlung bewegt werden. Es gibt offenbar auch genug Menschen, bei denen solche Methoden psychologisch funktionieren: Um sich weiteren Ärger zu ersparen, wird einfach gezahlt, damit man in Ruhe gelassen wird.

Solche Inkassoschreiben und die Geltendmachung von Inkassogebühren sind natürlich nur dann berechtigt, wenn die geltend gemachte Hauptforderung tatsächlich besteht und sich der Empfänger mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug befindet. Bei Zweifeln hieran sollte man nicht vorschnell zahlen, sondern sich ggf. anwaltlich beraten lassen.

Betroffene können sich hierzu gerne an mich wenden.