Ich berate und vertrete Sie bei der Durchsetzung offener Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern, z.B. aus unbezahlten Rechnungen.

Als Rechtsanwalt kann ich Ihnen hierbei das gesamte Spektrum von Inkassodienstleistungen anbieten:

  • vorgerichtliche Mahnschreiben auf Anwaltsbriefbogen

  • gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid)

  • Vertretung im streitigen Verfahren im Falle eines Widerspruchs durch den Schuldner

  • Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren (z.B. Kontopfändung, Lohnpfändung)

  • Rechtssichere Gestaltung von Ratenzahlungsvereinbarungen mit Ihrem Schuldner

Das Inkasso durch einen Rechtsanwalt ist oft die bessere Alternative zu einem normalen Inkassounternehmen. Als Rechtsanwalt kann ich Sie von der außergerichtlichen Mahnung bis zur Zwangsvollstreckung vertreten, so dass die gesamte Tätigkeit aus einer Hand erfolgt. Bei einer Vertretung von Anfang an entfallen außerdem weitere Einarbeitungszeiten, sollte später ein Klageverfahren notwendig werden.

Inkassounternehmen sind in der Regel darauf ausgelegt, eine Vielzahl von Fällen gleicher Art zu bearbeiten. Als Rechtsanwalt prüfe ich nicht nur die rechtliche Durchsetzbarkeit Ihres Anspruchs, sondern schätze auch die möglichen Prozessrisiken ab.

Die rechtlichen Befugnisse von Anwälten gehen außerdem weiter als die von einfachen Inkassounternehmen. Zum Beispiel kann ich Sie uneingeschränkt vor allen deutschen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten vertreten, falls Ihr Schuldner Widerspruch gegen die Forderung einlegt. Ich bleibe bis zum Ende Ihr Ansprechpartner.

Was die Kosten betrifft: Sobald sich Ihr Schuldner in Verzug befindet (z.B. nach einer erfolglosen Mahnung), muss er Ihnen zusätzlich die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten. Wir machen die Vergütung für die Inkassotätigkeit daher direkt bei Ihrem Schuldner als Verzugsschaden zusätzlich mit geltend.

Beiträge zum Thema Inkasso und Zwangsvollstreckung

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