Wenn sich Bekannte in finanzieller Notlage befinden, sind viele Menschen bereit, mit einem privaten Darlehen zu helfen. Allerdings kann es zu Problemen kommen, wenn Geld ohne schriftlichen Vertrag verliehen und dann nicht zurückgezahlt wird. Ich kann davon aus meiner beruflichen Praxis “ein Liedchen singen”, wie es so schön heißt. Was man in diesem Zusammenhang beachten sollte, möchte ich Ihnen daher in diesem Beitrag erläutern.

So verleihen Sie Geld rechtssicher

Um sich vor unnötigen Streitigkeiten und Beweisschwierigkeiten zu schützen, empfiehlt es sich auch bei kleinen Privatdarlehen, einen kurzen Darlehensvertrag abzuschließen. Falls dann Ihr Freund oder Bekannter das verliehene Geld nicht fristgerecht zurückzahlt, können Sie mit einem schriftlichen Darlehensvertrag Ihren Anspruch eindeutig nachweisen.

Der Darlehensvertrag sollte folgende Mindestangaben enthalten:

  • Name und Anschrift Ihres Bekannten (als Darlehensnehmer bzw. Schuldner)

  • Ihr Name und Ihre Anschrift (als Darlehensgeber bzw. Gläubiger)

  • Betrag des Darlehens

  • Datum der Übergabe oder Überweisung

  • Zahlungstermin, Frist für die Rückzahlung, ggf. Ratenvereinbarung

  • Angabe zu möglichen Zinsen

  • Unterschrift beider Vertragsparteien

Kein schriftlicher Darlehensvertrag? Schlecht, aber nicht hoffnungslos.

Es ist klar, dass gerade im Bekanntenkreis häufig kein schriftlicher Darlehensvertrag abgeschlossen wird (auch wenn man das hinterher vielleicht bereut).

Auch ein mündlicher Vertrag ist grundsätzlich rechtlich bindend. Ohne schriftlichen Vertrag ist ein Rückzahlungsanspruch natürlich schwieriger zu belegen, aussichtslos ist dies allerdings nicht. Auch ohne schriftlichen Darlehensvertrag können z.B. folgende Unterlagen helfen:

  • Ggf. können Sie ihren Rückzahlungsanspruch mit Zeugenaussagen, Fotos, Chatverläufe, Überweisungs- & Einzahlungsbelegen nachweisen. Bei einer Überweisung des Darlehens ist es daher auch immer zu empfehlen, im Verwendungszweck den Charakter des Darlehens festzuhalten, z.B. “Zinsloses Darlehen, zurückzuzahlen an Max Mustermann bis zum 01.04.2024”

  • Ggf. können Sie Ihren Schuldner dazu bewegen, eine Auflistung zu unterzeichnen, was er Ihnen noch schuldet. Auch das kann im späteren Streitfall helfen. Versuchen Sie nach Möglichkeit, ein solches Dokument zu erhalten, wenn Sie keinen schriftlichen Darlehensvertrag abgeschlossen haben.

  • Ggf. können Sie das Darlehen auch über Reaktionen des Schuldners dem Grunde nach nachweisen: Wenn Sie z.B. den Schuldner zur Rückzahlung eines bestimmten Betrages auffordern und er antwortet Ihnen, er brauche noch etwas Zeit oder er habe Ihnen schon einen Teil zurückgezahlt, wird er kaum bestreiten können, überhaupt ein Darlehen von Ihnen erhalten zu haben.

Schuldanerkenntnis

Durch die Unterzeichnung eines Schuldanerkenntnisses (auch Schuldschein genannt) bestätigt der Schuldner, dass er Ihnen einen ausstehenden Darlehensbetrag schuldet. Sie können natürlich einen Schuldner nicht zur Unterzeichnung einer solchen Vereinbarung zwingen. Häufig sind Schuldner aber bereit, ein Schuldanerkenntnis zu unterzeichnen, wenn man Ihnen klarmacht, dass man ansonsten den Rechtsweg beschreiten müsse.

Bekannter zahlt Geld nicht zurück - Sollte man Strafanzeige erstatten?

Wenn jemand geliehenes Geld trotz Aufforderung nicht zurückzahlt, ist grundsätzlich eine Strafanzeige wegen Betrugs denkbar. Denn in solchen Fällen ist ja nicht auszuschließen, dass der Bekannte Sie über seinen Rückzahlungswillen bzw. seine Rückzahlungsfähigkeit getäuscht hat.

Eine Strafanzeige ist in vielen Fällen jedoch ein zweischneidiges Schwert. Denn wenn Sie z.B. keinen Nachweis darüber haben, dass Sie das Geld verliehen haben, kann Ihnen selbst eine Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung, übler Nachrede oder Verleumdung drohen.

Geld wird nicht zurückgezahlt - So geht man am besten vor

Falls Sie Geld bis auf Weiteres verliehen haben (also ohne dass ein bestimmtes Datum für die Rückzahlung vereinbart war), muss das Darlehen zunächst gekündigt werden. Ein Muster für ein Kündigungsschreiben finden Sie in diesem Beitrag:

▶︎ Die Rückforderung von Privatkrediten

Wird das Geld dann nicht zurückgezahlt, sollte vorsorglich eine Mahnung erfolgen, am besten per Übergabe-Einschreiben oder Einwurf-Einschreiben. Damit setzen Sie den Schuldner in Verzug.

Beachten Sie in jedem Fall die Verjährungsfristen: Der Rückzahlungsanspruch aus einem privaten Darlehen verjährt bereits nach 3 Jahren. Durch Klage oder gerichtlichen Mahnbescheid haben Sie jedoch die Möglichkeit, einen gerichtlichen Titel zu erhalten und dann bis zu 30 Jahre Zeit, um bei Ihrem Schuldner zu vollstrecken.

Exkurs: Gerichtliches Mahnverfahren

Eine Möglichkeit, privat verliehenes Geld zurückzufordern, ist die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Der dafür erforderliche Mahnantrag muss nicht begründet werden, das Mahngericht prüft lediglich die formalen Anforderungen. Bei der Antragsstellung kann Ihnen ein Rechtsanwalt helfen, die hierfür anfallenden Kosten werden automatisch in den Mahnbescheid als Verzugsschaden mit aufgenommen. Legt Ihr Schuldner keinen Widerspruch ein, wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Der Vollstreckungsbescheid ist einem Urteil gleichgestellt, damit können Sie dann rasch die Zwangsvollstreckung einleiten, sollte Ihr Schuldner nicht freiwillig zahlen.

Diese Rechte haben Sie bei Zahlungsverzug

Wenn Ihr verliehenes Geld nicht fristgerecht zurückgezahlt wird, befindet sich Ihr Schuldner im Zahlungsverzug. Sie haben dann folgende Möglichkeiten und Rechte:

  • Sie können 5 % Verzugszinsen zusätzlich zum verliehenen Betrag verlangen

  • Sie können einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung des offenen Betrags beauftragen

  • Sie können einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen

  • Sie können das verliehene Geld einklagen

Brauchen Sie Hilfe?

Sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie Probleme mit privat verliehenem Geld im Bekanntenkreis haben. Ich helfe Ihnen gerne weiter.