Bavaria Finanzservice

In meinem heutigen Beitrag geht es um die Firma Bavaria Finanzservice e.K. aus Oberschneiding. Diese betreibt laut Impressum die Internetseiten bavariafinanz.com und kredit1a.de. Dort verspricht man den Besuchern unter anderem „Online Kredite – einfach & schnell auch ohne Schufaauskunft!“. Bei solchen Aussagen sollten eigentlich schon die Alarmglocken läuten. Denn Verbraucherkredite ohne ausreichenden Bonitätsnachweis sind unserer Meinung nach reines Wunschdenken. Aber offenbar kann man mit solchen Sprüchen (kombiniert mit bunten Bildchen von lachenden Menschen mit Euroscheinen in der Hand) immer noch genügend Leute anlocken.

Dass hinter solchen Versprechungen häufig ein ganz anderes Ziel steckt, lässt sich an dem nachfolgenden Fall erkennen. Ein betroffener Verbraucher hatte bei der Bavaria Finanzservice e.K. einen „Kurzantrag/Kreditvermittlungsvertrag“ unterzeichnet.


Bavaria Finanzservice

Finanz-Sanierung ist keine Kreditvermittlung

Anstatt eines Kreditvertrages erhielt der Verbraucher dann aber einen völlig anderen Vertrag zugeschickt, nämlich ein Formular zur „Auftragserteilung zur Vermittlung einer Finanz-Sanierung“. Die Vermittlung eines Darlehens ist bei einem solchen Vertrag auch überhaupt nicht mehr vorgesehen, wie sich aus dem Kleingedruckten (Allgemeine Vertragsbedingungen) ergibt:

„Weder die Auftragnehmerin noch die Schuldnerhilfe vermittelt oder gewährt mit diesem Auftrag ein Darlehen/Umschuldungsdarlehen.“

Für die Vermittlung sollte der Verbraucher dann eine Vergütung in Höhe von 255,- € per Nachnahme bezahlen.

Wiese vermittelt die Firma Bavaria Finanzservice e.K. überhaupt Finanzsanierungen?

Es stellt sich natürlich die Frage, wieso die Firma Bavaria Finanzservice e.K. auf eine Kreditvermittlungsanfrage hin Vertragsformulare verschickt, die überhaupt keine Kreditvermittlung zum Gegenstand haben. Auf ein entsprechendes Schreiben hin wurde dies wie folgt begründet:

„Wir vermitteln jährlich Kredite im hohen fünfstelligen Bereich. Da so manche Kunden finanzielle Probleme haben, hat es herauskristalisiert, daß oft eine Finanzsanierung zur Regulierung der Schuldverpflichtungen, alternativ eine zielführende Maßnahme ist. Der Kunde ist damit nicht schlechter gestellt. Deshalb bieten wir dies unseren Kunden in verschiedenen Schritten an, nachdem ein Kredit nicht realisierbar ist oder der Kunde alternativ eine Finanzsanierung zur Regulierung seiner Schuldverplichtungen ausdrücklich möchte.“

Unserer Meinung nach ist dies nur eine charmante Umschreibung dafür, wie man geschäftlich unerfahrenen Kunden oder Kunden mit schlechten Deutschkenntnissen nutzlose Verträge unterschiebt, an denen sie eigentlich kein Interesse hatten. Es handelt sich um eine verbreitete Masche, welche z.B. auch von diversen Anbietern aus der Schweiz betrieben wird.

Kann man sich gegen die Forderungen der Firma Bavaria Finanzservice e.K. wehren?

Falls Sie einen solchen Vermittlungsvertrag irrtümlich unterzeichnet haben, weil Sie davon ausgingen, es gehe um eine Kreditvermittlung, sollten Sie nicht ohne weiteres zahlen. Nach unserer Auffassung ist der Vermittlungsvertrag in einer solchen Konstellation anfechtbar. Es existieren auch mehrere Gerichtsentscheidungen, welche diese Rechtsauffassung insoweit bekräftigen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 19. Juli 2001 – 4 StR 457/00).

Betroffene können sich gerne an mich wenden.

Vorsicht Finanzsanierung! Ein Ratgeber für Betroffene

Weiterführende Informationen und Musterschreiben zur Anfechtung von Vermittlungsverträgen über Finanzsanierungen finden Sie auch in meinem E-Book „Vorsicht Finanzsanierung – Ein Ratgeber für Betroffene“:

Scroll to Top