Ich bin gelernter Bankkaufmann und seit 2009 als Rechtsanwalt tätig, davon einige Jahre als Syndikusanwalt in der Kreditwirtschaft. 2015 wurde mir von der Universität zu Köln der akademische Grad „Master des Wirtschaftsrechts“ (LL.M.) verliehen. Seit 2016 betreibe ich eine eigene Kanzlei in Leinefelde-Worbis (Landkreis Eichsfeld / Thüringen).

Ich bin unter anderem in folgenden Rechtsgebieten tätig:

Neben der rechtlichen Beratung bin ich auch forensisch tätig, d.h. ich vertrete Mandanten außergerichtlich oder vor Gericht.

Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Bank- und Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein.





Vita

Veröffentlichungen (Auswahl)

  • Verwahrentgelt für Guthaben auf Privatgirokonten zulässig (EWiR 2024, 101-102)

  • Kündigung eines Prämiensparvertrages durch eine Sparkasse - Prämienstaffel bis zum 25. Sparjahr (VuR 7/2023, 260-261)

  • Zur Rückforderung von Kontoführungsgebühren wegen Unwirksamkeit der Zustimmungsfiktion in Banken-AGB - Übertragbarkeit der energieversorgungsvertragsrechtlichen Dreijahreslösung des BGH (EWiR 2022, 707-708)

  • Zum Zustandekommen eines Darlehensvertrags bei Streit über die Echtheit der Unterschrift des Darlehensnehmers (EWiR 2022, 37-38)

  • Zur Kündigung eines Darlehensvertrags wegen wesentlicher Verschlechterung bzw. Gefährdung der Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers (EWiR 2020, 609-610)

  • Zu den Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung zu einem Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag (Kfz-Finanzierung) (EWiR 2019, 611-612)

  • Zum Ankauf von Lebensversicherungsverträgen zur Kündigung und Einziehung des Rückkaufswerts als Einlagengeschäft i. S. d. KWG (EWiR 2018, 609-610)

  • Zur Wirksamkeit einer formularmäßigen Bestimmung einer laufzeitunabhängigen „Kostenbeteiligung“ in Darlehensvertrag mit unter Marktpreisniveau liegendem Zins (EWiR 2018, 129-130)

  • Bankentgelte - Was dürfen Banken berechnen und was nicht? (BKR 2015, 397-407)

  • Umschichtungsempfehlung bei offenen Immobilienfonds muss lediglich vertretbar sein (GWR 2013, 444)

  • Unterzeichnung auf einem elektronischen Schreibtablett genügt nicht der Schriftform eines Verbraucherdarlehensvertrags (GWR 2012, 329)

  • Ersatz realisierter Verluste nach fehlerhafter Anlageberatung setzt vorherige Aufforderung zur Rückabwicklung voraus (GWR 2011, 90)