Ich berate und vertrete Sie in allen Bereichen des Versicherungsrechts deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein.

Gerne helfe ich Ihnen bei folgenden Themen:

  • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen
  • Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung
  • Rücktritt vom Versicherungsvertrag
  • Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten
  • Verletzung von Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
  • Regressforderungen aufgrund übergegangener Ersatzansprüche

Mit dem Versicherungsrecht eng verbunden ist das Haftungsrecht, d. h. die Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen, z. B. wegen

  • Verkehrsunfällen
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Vermögensschäden
  • Verletzung von Verkehrssicherungspflichten


Beiträge zum Thema Versicherungsrecht

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