Auch nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sollten Geschädigte einige Punkte beachten, damit keine unnötigen Probleme bei der Schadensregulierung entstehen. Mitunter gehen Geschädigte sorglos nach dem Motto vor: “Das zahlt ja alles die Haftpflicht des Gegners”. So etwas führt regelmäßig zu unangenehmen Überraschungen.

Schadensminderungspflicht

Beachten Sie das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot und Ihre Schadensminderungspflicht als Geschädigter! Auch wenn der Unfall aus Ihrer Sicht unverschuldet war, sollten Sie nach Möglichkeit keine unnötigen Aufwendungen tätigen.

Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung müssen nur den Aufwand ersetzen, den ein wirtschaftlich denkender Geschädigter für zweckmäßig und notwendig halten darf. Gemäß § 249 Abs. 2 BGB ist nur der erforderliche Aufwand zu ersetzen.

Am besten tätigen Sie keine Aufwendungen, die Sie bei einem Eigenschaden auch nicht auf sich nehmen würden! Denn ein Anspruchsteller genügt seiner Schadenminderungspflicht nur dann ordnungsgemäß, wenn er sich so verhält, als hätte er den Schaden letztendlich selbst zu tragen.

Unterrichtung der eigenen Haftpflichtversicherung

Sobald ein Fremdschaden entstanden ist, sollten Sie in jedem Fall die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung vorsorglich informieren, auch wenn der Verkehrsunfall aus ihrer Sicht unverschuldet war.

Möglichkeit der Inanspruchnahme der eigenen Teil- / Vollkaskoversicherung

Bitte prüfen Sie in jedem Fall, ob eine Inanspruchnahme der eigenen Teil- / Vollkaskoversicherung in Betracht kommt.

Eigene Unfallversicherung?

Möglicherweise verfügen Sie über eine weitere Unfallversicherung für Personenschäden, zum Beispiel eine Fahrerschutzversicherung? Dann sollten Sie diese ebenfalls unverzüglich informieren!

Nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragen

Um mögliche Einwände der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu vermeiden, sollten Sie ausschließlich einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens beauftragen.

Nach Möglichkeit auf Mietwagen verzichten

Auch wenn Ihnen Mietwagenunternehmen etwas anderes erzählen: Die Mietwagenkosten verursachen regelmäßig Probleme bei der Regulierung gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Prüfen Sie daher kritisch, ob Sie tatsächlich einen Mietwagen benötigen. Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung, dass Sie stattdessen auch Nutzungsentschädigung verlangen können!