Die Firma von Bartels GmbH mit Sitz in Stemwede-Levern betreibt unter der Domain ravensbergersolar.de einen Online-Shop für Haustechnik und verkauft dort beispielsweise Solarkollektoren.

Mein Mandant stellte dort per E-Mail eine Anfrage für diverse Photovoltaik-Komponenten und erhielt dann am 13.05.2022 ein entsprechendes Angebot für insgesamt 7.607,62 € inklusive Umsatzsteuer. Er nahm dieses Angebot dann an und bezahlte den Kaufpreis in voller Höhe.

Zum Versand der bestellten Komponenten kam es dann jedoch nicht. Stattdessen erhielt mein Mandant ein neues Angebot mit einem höheren Preis. Damit war er dann nicht mehr einverstanden, erklärte daher am 20.05.2022 den Widerruf seiner Bestellung per E-Mail und forderte den Kaufpreis zurück.

Die von Bartels GmbH erstattete den Kaufpreis jedoch nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen. Mein Mandant forderte die Beklagte nochmals zur Rückzahlung auf, jedoch erfolglos.

Daher beantragte ich für meinen Mandanten den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheids. Nachdem der Mahnbescheid zugestellt wurde, erstattete die von Bartels GmbH dann zwar den Kaufpreis, jedoch nicht die Verfahrenskosten. Stattdessen wurde auch noch Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt.

Aufgrund des Widerspruchs ging das Verfahren nun vor das LG Bielefeld, wodurch sich die Kosten noch weiter erhöhten. Diese wurden dann am Ende der von Bartels GmbH in voller Höhe auferlegt.

Nachtrag (23.02.2024)

Die von Bartels GmbH hat sich - unter anderem wegen des vorstehenden Beitrags - bei der für mich zuständigen Rechtsanwaltskammer beschwert. Nach Auffassung der von Bartels GmbH verstoßen meine Äußerungen gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung. Ich beurteile das selbstverständlich anders.

Ich möchte klarstellen, dass dieser Blog-Beitrag keine Falschbehauptungen enthält. Die von Bartels GmbH hat auch keinen Unterlassungsanspruch vor einem Gericht gegen mich geltend gemacht.