Ein Mandant unserer Kanzlei hatte in dem Online-Shop zweirad-store.com diverse Mopedteile bestellt. Ein Teil der gelieferten Artikel war für ihn jedoch nicht kompatibel. Daher retournierte unser Mandant die nicht gewünschten Artikel und schickte diese an den Verkäufer zurück.

Trotz mehrfacher Mahnungen wurde unserem Mandanten der Kaufpreis für die zurückgesendeten Artikel nicht erstattet. Daher beantragten wir für unseren Mandanten einen gerichtlichen Mahnbescheid beim Amtsgericht Aschersleben. Der Verkäufer zahlte auch nach Erhalt des Mahnbescheids nicht, sodass wir einen Vollstreckungsbescheid beantragten. Der Verkäufer zahlte trotzdem nicht.

Daher beantragten wir kurzerhand beim Amtsgericht Zittau eine Kontopfändung. Diese war letztlich erfolgreich, sodass unser Mandant den Kaufpreis sowie die gesamten Verfahrenskosten zurück erhielt.