Unsere Mandantin bestellte über den Online-Shop tanato.de eine Matratze mit Lattenrost. Die bestellten Artikel wurden jedoch trotz mehrerer Erinnerungen nicht geliefert. Unsere Mandantin forderte daher den Kaufpreis von Tanato Matratzen zurück. Eine Rückzahlung erfolgte allerdings ebenfalls nicht.

Daher leiteten wir für unsere Mandantin ein gerichtliches Mahnverfahren ein und erwirkten beim AG Aschersleben gegen die Inhaberin des Online-Shops einen Vollstreckungsbescheid.

Da Tanato Matratzen auch auf den Vollstreckungsbescheid keine Zahlung hin leistete, beantragten wir eine Kontopfändung. Aufgrund der Kontopfändung erhielt unsere Mandantin dann letztlich den Kaufpreis und die Verfahrenskosten vollständig zurück.