Auf dieser Seite finden Sie eine Sammlung verschiedener Urteile zum Thema DSGVO.

Zum Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO

Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO ist dahin auszulegen, dass das Recht, vom für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zu erhalten, bedeutet, dass der betroffenen Person eine originalgetreue und verständliche Reproduktion aller dieser Daten ausgefolgt wird. Dieses Recht setzt das Recht voraus, eine Kopie von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten oder auch von Auszügen aus Datenbanken, die u. a. diese Daten enthalten, zu erlangen, wenn die Zurverfügungstellung einer solchen Kopie unerlässlich ist, um der betroffenen Person die wirksame Ausübung der ihr durch diese Verordnung verliehenen Rechte zu ermöglichen, wobei insoweit die Rechte und Freiheiten anderer zu berücksichtigen sind.

Art. 15 Abs. 3 Satz 3 DSGVO ist dahin auszulegen, dass sich der im Sinne dieser Bestimmung verwendete Begriff „Informationen“ ausschließlich auf personenbezogene Daten bezieht, von denen der für die Verarbeitung Verantwortliche gemäß Satz 1 dieses Absatzes eine Kopie zur Verfügung stellen muss.

(EuGH, Urteil vom 04.05.2023 - C-487/21)

Bloßer Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadensersatzanspruch

Art. 82 Abs. 1 DSGVO ist dahin auszulegen, dass der bloße Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Verordnung nicht ausreicht, um einen Schadenersatzanspruch zu begründen.

Art. 82 Abs. 1 DSGVO ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung oder Praxis entgegensteht, die den Ersatz eines immateriellen Schadens im Sinne dieser Bestimmung davon abhängig macht, dass der der betroffenen Person entstandene Schaden einen bestimmten Grad an Erheblichkeit erreicht hat.

Art. 82 DSGVO ist dahin auszulegen, dass die nationalen Gerichte bei der Festsetzung der Höhe des Schadenersatzes, der aufgrund des in diesem Artikel verankerten Schadenersatzanspruchs geschuldet wird, die innerstaatlichen Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten über den Umfang der finanziellen Entschädigung anzuwenden haben, sofern die unionsrechtlichen Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität beachtet werden.

(EuGH, Urteil vom 04.05.2023 - C-300/21)

Google-Fonts - Unbegründeter Unterlassungsanspruch bei Einsatz von Crawlern

Eine Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts setzt voraus, dass tatsächlich eine persönliche Betroffenheit gegeben ist. Das ist nicht der Fall, wenn ein automatisiertes Programm (sog. Crawler) eingesetzt wird, um Websites aufzufinden, auf denen Google-Fonts dynamisch eingebunden waren. Wer Websites gar nicht persönlich aufsucht, kann persönlich auch keine Verärgerung oder Verunsicherung über die Übertragung seiner IP-Adresse an Google verspüren.

Selbst wenn man unterstellt, dass auch ein automatisierter Besuch einer Website, der zur Übertragung der IP-Adresse des Nutzers führt, grundsätzlich geeignet wäre, eine Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrechts zu begründen, so scheidet ein Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt der Tatprovokation aus, wenn der eingesetzte Crawler gerade Websites mit dynamischer Google-Fonts-Einbindung finden soll. Wer sich bewusst und gezielt in eine Situation begibt, in der ihm eine Persönlichkeitsrechtsverletzung droht, gerade um die Persönlichkeitsverletzung an sich zu erfahren, um sodann daraus Ansprüche zu begründen, ist nicht schutzbedürftig.

(LG München I, Urteil v. 30.03.2023 – 4 O 13063/22)

Zur Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO

Interne Vermerke oder interne Kommunikation, die Informationen über eine natürliche Person enthalten, kommen als Gegenstand des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO grundsätzlich in Betracht.

(BGH, Urteil vom 15.06.2021 - VI ZR 576/19)