Wir haben bereits mehrere Kunden des Online-Händlers Emma Matratzen GmbH außergerichtlich und gerichtlich im Zusammenhang mit Online-Bestellungen vertreten. Nachfolgend finden Sie ein paar Beispiele.

Emma Matratzen GmbH muss Rechtsanwaltsgebühren erstatten

Unser Mandant hatte bei Emma Matratzen GmbH eine Matratze online gekauft und den Kaufpreis direkt per Paypal bezahlt. Im November 2019 machte er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch und erhielt hierüber auch eine automatische Eingangsbestätigung. Nachdem die Emma Matratzen GmbH die Ware per Spedition wieder abgeholt hatte, blieb sie allerdings den Kaufpreis schuldig und erstattete diesen nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.

Nachdem unser Mandant bereits selbst erfolglos die Rückzahlung angemahnt hatte, sah er keine andere Möglichkeit mehr, als einen Rechtsanwalt einzuschalten. Auf ein anwaltliches Mahnschreiben hin erstattete die Emma Matratzen GmbH dann zwar den Kaufpreis, hielt es aber offenbar nicht für nötig, die hierfür angefallenen Rechtsanwaltsgebühren zu übernehmen. Dies wollte sich unser Mandant - auch wenn es um einen vergleichsweise geringen Betrag ging - nicht gefallen lassen. Daher wurde Klage vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main auf Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren erhoben.

Scheinbar hatte man bei der Emma Matratzen GmbH nun ein Einsehen, denn man verteidigte sich erst gar nicht gegen die Klage. Es erging ein entsprechendes Versäumnisurteil (AG Frankfurt, Urteil vom 03.07.2020, Az. 31 C 1946/20 (38)).

Die Emma Matratzen GmbH muss nun die vorgerichtlichen Anwaltskosten erstatten und zusätzlich die Kosten des Rechtsstreits tragen. Letztlich ein sehr unwirtschaftliches Vorgehen, denn die gesamten Kosten des Rechtsstreits liegen über dem Kaufpreis der Matratze.

Emma Matratzen zahlt erst nach anwaltlichem Mahnschreiben

Ein weiterer Mandant hatte im November 2020 eine Matratze bestellt. Als Lieferzeit waren bei Bestellung max. 14 Werktage zugesagt worden. Nachdem unser Mandant zwei mal eine Mitteilung erhielt, dass sich die Lieferzeit verlängere, widerrief er die Bestellung am 20.12.2020. Hierauf erhielt er dann die Mitteilung, dass die Matratze angeblich schon zu weit im Versandprozess fortgeschritten sei, um die Auslieferung noch zu stornieren. Unser Mandant bekam jedoch weder eine Matratze noch den Kaufpreis zurückerstattet. Erst auf ein anwaltliches Mahnschreiben hin beglich die Emma Matratzen GmbH die offene Forderung unseres Mandanten.

Emma Matratzen zahlt erst nach Mahnbescheid

In einem weiteren Fall hatte unser Mandant bei der Emma Matratzen GmbH eine Matratze bestellt und seine Bestellung rechtzeitig widerrufen. Als die Matratze trotzdem angeliefert wurde, verweigerte er die Annahme. Den Kaufpreis bekam er trotz mehrfacher Aufforderung nicht zurück. Erst nachdem ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wurde, zahlte die Emma Matratzen GmbH den Kaufpreis für die Matratze zurück.

Emma Matratzen zahlt trotz rechtskräftigem Vollstreckungsbescheid nicht

In einem weiteren Verfahren mussten wir für eine Mandantin einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid erwirken, um den Kaufpreis aus einer Online-Bestellung zurückzufordern. Gegen den Vollstreckungsbescheid wurde auch kein Rechtsmittel eingelegt. Der Vollstreckungsbescheid wurde somit rechtskräftig. Trotzdem hielt es die Emma Matratzen GmbH offenbar nicht für nötig, auf die gerichtlich titulierte Forderung zu bezahlen. Daher mussten wir beim Amtsgericht Frankfurt am Main den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses für eine Kontopfändung erwirken. Am Ende hat unsere Mandantin das gesamte Geld zurück erhalten und die Verfahrenskosten erstattet bekommen.

Bericht im SRF

Das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) berichtete in seinem Magazin “Kassensturz” vom 21.02.2023 über die entsprechenden Probleme von Kunden aus der Schweiz. Rechtsanwalt Sebastian Hofauer kam hierbei kurz zu Wort.

https://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/kassensturz/aerger-mit-emma-matratzen-diese-firma-raubt-kunden-den-schlaf