Verkehrsunfälle sind auf unseren Straßen trotz aller technischen Fortschritte immer noch unvermeidlich. Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, haben Sie das Recht, sofort einen Rechtsanwalt einzuschalten. Die Kosten hierfür müssen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden.

Warum sofortiger Rechtsbeistand von Vorteil ist

Es gibt mehrere Gründe, warum Sie nach einem Verkehrsunfall sofort einen Anwalt einschalten sollten:

Kommunikation mit der Versicherung

Versicherungsunternehmen haben oft eigene Interessen im Blick und versuchen dann, die Ihnen zustehende Entschädigung zu minimieren. Schon deshalb sollte ein Anwalt die Kommunikation für Sie übernehmen und sicherstellen, dass Sie bei der Regulierung nicht benachteiligt werden.

Feststellung der Schadenshöhe

Ein Anwalt kann Ihnen helfen, den vollen Umfang Ihrer Verletzungen und Schäden zu erfassen, um sicherzustellen, dass Sie angemessen entschädigt werden.

Rechtliche Expertise

Im Bereich der Unfallhaftung ist eine Vielzahl von Vorschriften und Rechtsprechung zu beachten. Als Unfallgeschädigter müssen Sie sich nicht selbst mit diesen Einzelheiten befassen, sondern dürfen einen Anwalt zur Hilfe heranziehen.

Kostenübernahme durch die gegnerische Haftpflichtversicherung

Die Kosten für die Rechtsberatung und -vertretung durch einen Anwalt sind grundsätzlich vom Schädiger bzw. seiner Haftpflichtversicherung zu tragen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme sind:

  • Der Unfall muss durch den anderen Verkehrsteilnehmer verursacht worden sein.

  • Sie dürfen keine Schuld am Unfall tragen.

  • Ihr Anwalt rechnet nach den gesetzlichen Gebühren ab, also nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (wir halten uns in Unfallsachen an das RVG)

Wann sollte man einen Anwalt einschalten?

Die Beauftragung eines Anwalts sollte idealerweise so früh wie möglich nach einem Verkehrsunfall erfolgen. Je früher Ihr Anwalt mit der gegnerischen Versicherung kommunizieren kann, je besser sind Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Schadensregulierung. Sie müssen erst nicht abwarten, bis sich die gegnerische Versicherung meldet, oder diese vorher in Verzug setzen. Sie können sofort nach dem Unfall einen Anwalt beauftragen.