Das P-Konto (Pfändungschutzkonto)

Mit einem P-Konto (Pfändungsschutzkonto) haben Bankkunden die Möglichkeit, auf ihrem Girokonto einen automatischen Pfändungsschutz über die monatlichen Pfändungsfreibeträge sicherzustellen. Was ist ein „P-Konto“? P-Konto ist eine Abkürzung für „Pfändungsschutzkonto“. Das P-Konto ist ein normales Girokonto, bei dem allerdings ein spezieller Pfändungsschutz für Kontoguthaben besteht. Das P-Konto wurde zum 01. Juli 2010 mit der Reform zum Kontopfändungsschutz eingeführt. Die Einzelheiten zum Pfändungsschutzkonto sind in § 850k ZPO geregelt. Wie funktioniert der Pfändungsschutz bei einem P-Konto?...

06.10.2018