Der Widerruf von Goldsparverträgen

Edelhändler bieten mitunter den Erwerb von physischem Gold mit einem Goldsparvertrag an. Für Sparer waren solche Goldsparverträge wegen der Entwicklung des Goldpreises nicht immer lukrativ. Mehrere Gerichte haben in diesem Zusammenhang mittlerweile entschieden, dass Sparer ihren Goldsparvertrag unter bestimmten Umständen widerrufen können. Um welche Goldsparverträge geht es? Es geht um Sparverträge, bei denen der Sparer einen monatlichen festen Betrag spart und im Gegenzug physisches Gold (oder ein anderes Edelmetall) erwirbt. Meistens wurde im Sparvertrag eine sofortige Verwahrung durch die Edelmetall-Bank vereinbart, bis der Kunde einen Antrag auf Auslieferung des Goldes stellt....

17.07.2018