Die slewo schlafen leben wohnen GmbH (“Slewo”) hatte in meinen bisherigen Fällen die Angewohnheit, selbst auf rechtskräftige Urteile nicht zu zahlen, sodass ich regelmäßig das Geschäftskonto pfänden lassen musste. Genügend Kontoguthaben war für die Pfändung bisher immer vorhanden.

Man fragt sich dann natürlich, warum ein Unternehmen sich so stur verhält und unnötige Kosten für die Zwangsvollstreckung produziert.

Nun bekam ich in einem aktuellen Fall einen weiteren Schriftsatz auf den Tisch und traute meinen Augen nicht: Die Klageforderung wurde vorbehaltlos anerkannt, es erging ein Anerkenntnisurteil (AG Rottweil, Anerkenntnisurteil vom 24.11.2022, 2 C 338/22).

Nun bleibt abzuwarten, ob die slewo schlafen leben wohnen GmbH auch die Einsicht besitzt, dass man Anerkenntnisurteile auch bezahlen muss. Falls nicht, bleibt wieder nur der Weg über eine Kontopfändung.