Es lohnt sich immer, beim Auspacken von größeren Lieferungen Zeugen dabei zu haben und erkennbare Mängel an der Ware detailliert mit Fotos zu dokumentieren. So lassen sich später Gewährleistungsansprüche vor Gericht einfacher durchsetzen, wie der nachfolgende Beispielsfall aus meiner Kanzlei zeigt:

Meine Mandantin hatte über das Internet bei der Firma slewo schlafen leben wohnen GmbH (“Slewo”) ein neues Massivholzbett bestellt. Das Bett wurde durch eine Spedition in äußerlich einwandfreiem Zustand angeliefert. Nach dem Öffnen der Kartons und beim Aufbauen des Betts musste meine Mandantin allerdings feststellen, dass es sich offensichtlich nicht um Neuware handelte. Das Bett wies nämlich bereits gravierende Schäden bzw. Gebrauchsspuren auf (was zum Glück durch Fotos und durch mehrere Zeugen nachweisbar war).

Meine Mandantin reklamierte dies umgehend, jedoch erfolglos. Es folgte ein langes Hin- und Her mit diversen Rückfragen. Zu allem Überdruss erhielt meine Mandantin noch fortlaufend Mahnungen über den Kaufpreis. Sie sah allerdings nicht ein, für offensichtlich mangelhafte Ware zu bezahlen und nun auf einem ramponierten Bett sitzen zu bleiben.

Also wurde Slewo von mir zunächst unter Fristsetzung zur Nacherfüllung aufgefordert. Hierauf erfolgte allerdings keine Reaktion. Daher erklärte ich für meine Mandantin den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Rückzahlung des Kaufpreises und die Abholung des Betts.

Eine Rückzahlung erfolgte allerdings nicht. Stattdessen forderte der Geschäftsführer von Slewo nun Fotos der Kartons an. Meine Mandantin erhielt außerdem immer noch weitere Mahnungen über den Kaufpreis.

Meiner Mandantin reichte es nun. Wir erhoben Klage beim Amtsgericht Heilbad Heiligenstadt und beantragten die Feststellung, dass die Mahnungen unberechtigt sind. Weiterhin beantragten wir, Slewo zu verurteilen, das Bett bei meiner Mandantin abzuholen und sie von den entstandenen Anwaltskosten freizustellen.

Das Gericht wies die Firma Slewo dann schon zu Beginn des Verfahrens darauf hin, dass sie die Beweislast für die Lieferung eines mangelfreien Bettes trägt, da es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt. Slewo wurde daher nahegelegt, zur Vermeidung weiterer Kosten die Klage anzuerkennen.

Beweise konnte Slewo nicht liefern. Stattdessen stellte der Geschäftsführer mehrere Anträge, die Verhandlungstermine zu verlegen, da das ganze Verfahren ja nicht wirtschaftlich sei und er sich im Ausland befinde. Außerdem schrieb er fortlaufend meine Mandantin direkt an, um sich zu vergleichen. Hieran hatte meine Mandantin aber kein Interesse mehr.

Im ersten Verhandlungstermin erschien für die Slewo // schlafen leben wohnen GmbH niemand. Es erging daher ein erstes Versäumnisurteil. Damit wollte sich der Geschäftsführer aber offenbar nicht abfinden und kündigte an, sich dagegen zu verteidigen.

Die angekündigte Verteidigung erfolgte natürlich nicht. Stattdessen wurde das mangelhafte Bett bei unserer Mandantin abgeholt.

Zum zweiten Verhandlungstermin erschien für die Slewo // schlafen leben wohnen GmbH erneut niemand. Das Gericht erließ daher wie beantragt ein zweites Versäumnisurteil (AG Heilbad Heiligenstadt, Urteil vom 19.08.2021, Az. 1 C 57/21).

Letztlich ein zähes, langes Verfahren. Aber man muss sich als Kunde ja nicht alles bieten lassen.