Wenn ein Fernabsatzvertrag vom Verbraucher widerrufen wird, muss der Unternehmer nach dem Gesetz den Kaufpreis grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen erstatten (§ 357 Abs. 1 BGB). Wird diese Frist nicht eingehalten, tritt automatisch ohne weitere Mahnung Verzug ein.

In einem von mir bearbeiteten Fall meinte die Firma slewo schlafen leben wohnen GmbH (“Slewo”) offenbar, dass man die vorgerichtlichen Anwaltskosten nicht erstatten müsse, die meiner Mandantin für meine Inanspruchnahme berechnet wurden.

Also musste wieder einmal das AG Rottweil bemüht werden, welches die Firma Slewo dann auch antragsgemäß verurteilte (AG Rottweil, Urteil vom 30.04.2021, Az. 5 C 90/21).