Wir haben bereits mehrere Kunden gegen die Matratzen Concord GmbH im Zusammenhang mit Problemen bei Online-Bestellungen vertreten.

So bestellte z.B. ein Mandant unserer Kanzlei bei der Matratzen Concord GmbH eine Schaummatratze “Concord Biloxxi H2” und bezahlte den Kaufpreis mit seiner Visa-Karte. Nachdem er seine Bestellung widerrufen hatte, erhielt er den Kaufpreis trotz Nachfragen nicht fristgerecht erstattet.

Verbraucher, die Matratzen über einen Online-Shop bestellen, haben ein 14tägiges Widerrufsrecht. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 3. Juli 2019 (Az. VIII ZR 194/16) ausdrücklich bestätigt.

Auf ein anwaltliches Mahnschreiben und eine Klageandrohung hin wurde der Kaufpreis dann doch - zuzüglich der Rechtsanwaltsgebühren - erstattet.

In einem weiteren Fall bestellte unser Mandant eine Kaltschaummatratze “Emma One medium 160cm x 200cm” und bezahlte den Kaufpreis via Paypal. Die Bestellung wurde innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist widerrufen, trotzdem erhielt unser Mandant sein Geld nicht rechtzeitig erstattet. Auf ein anwaltliches Mahnschreiben hin wurde der Betrag dem Paypal-Konto des Kunden gutgeschrieben und Matratzen Concord erklärte sich außerdem bereit, die Rechtsanwaltskosten zu übernehmen.