Max Mustermann, Musterstraße 1, 12345 Musterstadt

versichert hiermit in Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung Folgendes an Eides statt:

Die Ausführungen im Schriftsatz vom 11. März 2019 in Sachen Mustermann ./. Schmitz sind vollständig und zutreffend.

(Ort, Datum)

(Unterschrift)

Auszug aus dem Strafgesetzbuch (StGB)

㤠156 Falsche Versicherung an Eides Statt

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“