Solange eine Beziehung noch intakt ist, macht man sich häufig wenig Gedanken über die Rechtsfolgen einer gemeinsamen Vertragsunterschrift. Das kann nach einer Trennung schnell anders aussehen. Zum Beispiel, wenn plötzlich die Bank an einen herantritt und die Rückzahlung eines Kredits fordert, den eigentlich nur der andere Partner aufgenommen hatte.

Grundsatz: Mehrere Darlehensnehmer haften als Gesamtschuldner

Wird ein Darlehensvertrag auf Seiten des Darlehensnehmers mit mehreren Personen abgeschlossen (z.B. mit Eheleuten), haften diese grundsätzlich gegenüber der darlehensgebenden Bank als Gesamtschuldner für die Rückzahlung des Darlehens.

Ausnahme: Sittenwidrigkeit des Darlehens

Konnte eine Bank jedoch erkennen, dass der mitunterzeichnende Partner im Hinblick auf die Rückzahlung des Darlehens finanziell krass überfordert sein würde, kann dieser Darlehensvertrag sittenwidrig und damit nichtig sein.

Beispiel: Ein junges Paar nimmt einen Kredit über knapp 100.000 EUR auf. Mit diesem Betrag möchte der Mann ältere Kredite umschulden und ein Auto kaufen. Die Frau ist Anfang 20 und verdient als Verkäuferin in einer Bäckerei lediglich circa 1.300,- EUR netto pro Monat.

Etwa zwei Jahre später kündigt die Bank den Darlehensvertrag und stellt die Restforderung (circa 50.000 EUR) zur Rückzahlung fällig, weil der Mann die monatlichen Raten nicht mehr gezahlt hatte. Das Paar hatte sich mittlerweile getrennt.

In einem solchen Fall ist die Ex-Freundin keine echte Darlehensnehmerin geworden, sondern lediglich Mithaftende. Entscheidend ist insoweit das eigene Interesse an dem Darlehen. Wenn einer von mehreren Vertragspartnern eines Darlehensvertrages kein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Kreditaufnahme verfolgt, ist er nicht als Darlehensnehmer, sondern lediglich als Mithaftender anzusehen. Gegenüber diesem Vertragspartner kann der Darlehensvertrag bei offensichtlicher krasser finanzieller Überforderung sittenwidrig und damit nichtig sein.

So entschied dies zum Beispiel das Oberlandesgericht Oldenburg mit Urteil vom 29. Juni 2023 (Aktenzeichen 8U 172/22) für den vorgenannten Fall. Der Bank sei in dieser Situation sowohl die emotionale Verbundenheit der Frau zu ihrem damaligen Freund als auch ihre schwache finanzielle Situation bekannt gewesen. Die Bank habe damit erkannt, dass die Haftung für das Darlehen die Frau finanziell ruinieren könne. Nach Auffassung des OLG widerspricht es dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden, wenn eine Bank eine solche Situation ausnutzt.

Die Klage der Bank gegen die Frau auf Rückzahlung des Darlehens wurde daher abgewiesen.