Unser Mandant bestellte am 24.01.2022 bei der Firma Komojo GmbH ein Sofa. Der Kaufpreis wurde im Voraus per Überweisung gezahlt. Nach Erhalt musste unser Mandant jedoch feststellen, dass das bestellte Sofa für ihn zu groß ist. Daher stornierte er die Bestellung. Anschließend forderte unser Mandant den Online-Händler mehrfach auf, den Kaufpreis zu erstatten. Eine Zahlung erfolgte jedoch nicht, weshalb der Mandant unsere Kanzlei kontaktierte.

Wir führten daraufhin für unseren Mandanten ein gerichtliches Mahnverfahren durch und erwirkten einen Vollstreckungsbescheid. Auch hierauf erfolgte dann jedoch keine Zahlung, sodass die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden musste. Eine Kontopfändung führte letztendlich zum Erfolg und unser Mandant erhielt den gezahlten Kaufpreis zurück.