Unser Mandant bestellte am 27.11.2021 Kleidung bei der Firma Defshop GmbH. Der Kaufpreis wurde im Voraus per Überweisung gezahlt. Die bestellte Kleidung wurde auch zeitnah geliefert.

Später entschied sich unser Mandant jedoch, die Bestellung zu widerrufen und schickte die bestellte Ware zurück. Der Erhalt der Ware wurde auch von der DefShop GmbH bestätigt.

Zu einer Erstattung des Kaufpreises kam es jedoch nicht, so dass wir für unseren Mandanten ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet haben. Nach Zustellung des Mahnbescheides wurde der Kaufpreis direkt an unseren Mandanten erstattet.