Die Culpa Inkasso GmbH ist sehr kreativ, wenn es darum geht, Adressaten ihrer Schreiben einzuschüchtern. Wie ich von einer Mandantin erfahren habe, droht die Culpa Inkasso GmbH mit einem eventuellen Einsatz ihres Außendienstes. In einer E-Mail an unsere Mandantin heißt es:

“Weitere Verfahrenskosten oder Kosten für den eventuellen Einsatz unseres Außendienstes werden an Sie weitergegeben und als Verzugsschaden geltend gemacht.”

Geltend machen kann man ja vieles. Das Gesetz ist aber insoweit eindeutig:

“Ein Gläubiger kann die Kosten, die ihm ein Inkassodienstleister für seine Tätigkeit berechnet hat, von seinem Schuldner nur bis zur Höhe der Vergütung als Schaden ersetzt verlangen, die einem Rechtsanwalt für diese Tätigkeit nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehen würde.”

(§ 13e Abs. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG)

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) kennt aber keine Kosten für den Einsatz eines Außendienstes. Insofern sollte man sich bei solchen Drohungen keine unnötigen Sorgen machen.

Im Übrigen hätte ein solcher Außendienst überhaupt keine hoheitlichen Befugnisse (anders als ein Gerichtsvollzieher). Falls also der “Außendienst” von Culpa Inkasso tatsächlich bei Ihnen vorbeischauen sollte, ist es allein Ihre Entscheidung, ob Sie sich mit diesem unterhalten möchten. Sie könnten ihm ebensogut einen guten Tag wünschen und die Tür vor der Nase schließen.