Schlechte Erfahrungen mit der Creditplus Bank AG musste ein Mandant meiner Kanzlei machen, der seinen Einkauf im Apple Store über einen Verbraucherkredit finanziert hat.

Unser Mandant bestellte über den Online-Shop von Apple ein MacBook Air. Der Kaufpreis wurde durch einen Ratenkredit der Creditplus Bank AG aus Leverkusen (Bereich Webfinanzierungen) finanziert (Die Creditplus Bank AG ist Partner des Apple Online Store).

Nach erfolgter Bestellung zog die Creditplus Bank AG vereinbarungsgemäß monatliche Raten in Höhe von 107,75 € vom Konto unseres Mandanten ein. Das Problem war allerdings: Unser Mandant hatte die Online-Bestellung seines MacBooks bereits am 22. Januar widerrufen und das Gerät an Apple zurückgeschickt. Der Eingang der Retoure und die Gutschrift wurde unserem Mandanten von Apple ausdrücklich in Textform bestätigt.

Das hielt die Creditplus Bank AG jedoch nicht davon ab, weiter Raten vom Konto unseres Mandanten einzuziehen. Klärungsversuche unseres Mandanten blieben erfolglos. Angeblich müsse zuerst Apple die Rückabwicklung des Kreditvertrages freigeben.

Rechtlich gesehen ist so eine “Freigabe” aber keine zwingende Voraussetzung. Nach dem Gesetz gilt nämlich eindeutig Folgendes:

“Hat der Verbraucher seine auf den Abschluss eines Vertrags über die Lieferung einer Ware oder die Erbringung einer anderen Leistung durch einen Unternehmer gerichtete Willenserklärung wirksam widerrufen, so ist er auch an seine auf den Abschluss eines mit diesem Vertrag verbundenen Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden.”

(§ 358 Abs. 1 BGB)

Das bedeutet, durch den Widerruf der MacBook-Bestellung ist auch der Ratenkreditvertrag mit der Creditplus Bank AG hinfällig. Es handelt sich hierbei nämlich um verbundene Verträge:

“Ein Vertrag über die Lieferung einer Ware oder über die Erbringung einer anderen Leistung und ein Darlehensvertrag nach den Absätzen 1 oder 2 sind verbunden, wenn das Darlehen ganz oder teilweise der Finanzierung des anderen Vertrags dient und beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen, wenn der Unternehmer selbst die Gegenleistung des Verbrauchers finanziert, oder im Falle der Finanzierung durch einen Dritten, wenn sich der Darlehensgeber bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Darlehensvertrags der Mitwirkung des Unternehmers bedient.”

(§ 358 Abs. 3 S. 1, S. 2 BGB)

Das bedeutet im Ergebnis, dass die Creditplus Bank AG unserem Mandanten die eingezogenen Raten ohne Abzüge erstatten muss. Eine “Freigabe” durch den Verkäufer sieht das Gesetz insoweit nicht vor.