Die Centera Dienstleistungs GmbH mit Sitz in Rosenheim verschickt “Dienstleistungsverträge zur praktischen Schuldnerhilfe”. Wer diesen Vertrag unterschreibt, erhält allerdings keinen Kredit, sondern soll zunächst eine Bearbeitungsgebühr für verschiedene Dienstleistungen bezahlen. Wer diese Gebühr nicht bezahlt, erhält Mahnungen bishin zu Schreiben von Inkassounternehmen.

Was hat es damit auf sich?

Es kommt immer wieder vor, dass Verbraucher einen Kredit beantragen möchten und sich hierfür im Internet unverbindliche Angebote einholen. Hierbei stößt man häufig auf Internetseiten, die aufgrund ihrer optischen Gestaltung den Eindruck erwecken, man könne dort einen Kredit oder eine Kreditvermittlung beantragen. Tatsächlich vermitteln die dahinter stehenden Unternehmen aber keinen Kredit, sondern lediglich “Finanzsanierungen” oder ähnlich genannte Dienstleistungen “zur Regulierung von Schulden”. Häufig wird dies von geschäftlich unerfahrenen Personen mit einer Kreditvermittlung verwechselt. Es werden dann versehentlich Verträge unterschrieben, die bei genauem Durchlesen überhaupt keine Kreditgewährung vorsehen.

Auch der uns vorliegende “Dienstleistungsvertrag zur praktischen Schuldnerhilfe” sieht bei genauem Hinsehen überhaupt keine Kreditvermittlung bzw. Kreditgewährung vor.

So heißt es in dem Vertrag ausdrücklich:

“Dieser Vertrag beinhaltet aber keine Vermittlung oder Gewährung eines Umschuldungsdarlehens oder Kredites”

Wer also tatsächlich an einem Kredit interessiert ist, sollte diesen Vertrag auf keinen Fall unterschreiben! Dieser Vertrag sieht keine Kreditvergabe vor!