Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat jetzt einen eigenen neuen Bundesadler.
Mein erster Gedanke hierzu: „Brauchts das?“
Anscheinend ja, so das Bundesverfassungsgericht:
„Um den Bürgerinnen und Bürgern die Tätigkeit des Gerichts noch näher zu bringen und ihnen den Zugang zum Gericht sowie seinen Entscheidungen und sonstigen Tätigkeiten weiter zu erleichtern, werden in diesem Jahr mehrere Maßnahmen umgesetzt, die gerade das bewirken sollen. Als ersten Schritt verwendet das Bundesverfassungsgericht ab Anfang März für seine Entscheidungen und seinen nach außen gerichteten Schriftverkehr ein neues einheitliches Erscheinungsbild (corporate design). Dieses ist durch ein modernes, klares und besonders gut lesbares Schriftbild sowie durch einen neu gestalteten Adler als Hoheitszeichen gekennzeichnet.“
(Pressemitteilung Nr. 28/2023 vom 3. März 2023)
Und dazu gehört wohl auch ein - extra für das BVerfG - neu designter Bundesadler.
Mir erschließt sich die Notwendigkeit nicht so recht. Das Bundesverfassungsgericht genießt doch - so jedenfalls einschlägige Statistiken - bereits jetzt hohe Anerkennung in der Bevölkerung.
Der neue Adler war offenbar auch nicht ganz billig, wie LTO berichtet:
„Auf Anfrage von LTO teilte das Gericht mit, das neue Erscheinungsbild sei einschließlich des Adlers als Teil einer neuen Wort-Bild-Marke nach einer Ausschreibung von der Agentur Mosaik Management (Dortmund) zum Preis von 84.622,00 Euro erstellt worden.“
Ganz im Ernst: Dafür fehlt mir dann doch das Verständnis. Wenn eine Großkanzlei ihr Logo extern überarbeiten und dafür Geld ausgeben möchte, von mir aus. Aber muss man öffentliche Gelder für so etwas vergleichsweise Belangloses ausgeben? Was war denn bitte das Problem mit dem bisherigen Bundesadler?
Über Geschmack lässt sich sicherlich streiten (ich persönlich finde, der neue Adler sieht aus wie ein beliebiges weichgespültes Icon für eine Smartphone-App). Dass sich die Bürgernähe mit so einer Aktion verbessert, bezweifle ich aber. Da gibt es für das BVerfG sicherlich bessere Möglichkeiten.
Die FAZ berichtet übrigens, dass das Bundesverfassungsgericht allein im Jahr 2023 einen Betrag in Höhe von 700.000 Euro für seine Außendarstellung ausgibt.
Wieso muss das BVerfG eigentlich solche Summen für seine Außendarstellung ausgeben? Würde es nicht reichen, wenn ein Gericht einfach mit seiner Arbeit überzeugt?