Aus der Abteilung „Womit sich unsere Gerichte so beschäftigen müssen“:

Das Landgericht Bielefeld hat eine Millionenklage eines Mannes abgewiesen, der angeblich bewiesen haben wollte, dass die Stadt Bielefeld nicht existiert.

Die Marketing-Abteilung der Stadt Bielefeld hatte 2019 als Gag eine Million Euro Preisgeld an denjenigen ausgelobt, der beweisen könne, dass es Bielefeld nicht wirklich gibt.

Diese Belohnung wollte ein Mann tatsächlich einklagen. Er habe angeblich bewiesen, dass es Bielefeld nicht gibt. Dazu schickte er im August 2019 einen vermeintlichen Beweis für die Nichtexistenz der Stadt ein. Zur Begründung wurde ein sogenanntes Axiom herangezogen, eine theoretisch abstrakte grundlegende Aussage, die ohne Beweis gültig ist.

Hier seine Begründung:

„Beweis der Nichtexistenz Bielefelds

Erläuterung

Nach meiner Einschätzung ist der untenstehende Beweis innerhalb des gewählten und beschriebenen axiomatischen Systems korrekt. Damit ließe sich der Beweis auch nicht wiederlegen, bzw. nur außerhalb des gewählten axiomatischen Systems wiederlegen. Eine Widerlegung des Axioms ist innerhalb des gewählten Systems ebenfalls nicht möglich, es wird als Grundlage ohne Begründung oder deduktive Herleitung gewählt, siehe z.B. https://de.wikipedia.orgwiki/Axiom.

Axiom

Menschen treffen keine Falschaussage, wenn die Wahrheit offenkundig ist.

Beweis Satz 1: Die Existenz oder Nicht-Existenz einer Stadt ist offenkundig.

Beweis: Das statistische Bundesamt pflegt z.B. ein offizielles Gemeindeverzeichnis […].

Hauptsatz: Die Stadt Bielefeld existiert nicht.

Beweis: Wir nehmen an, die Stadt Bielefeld würde doch existieren. Dann wäre die zentrale Aussage der Bielefeld-Verschwörung „Bielefeld? Das gibt’s doch gar nicht“ falsch. Wir nennen diejenigen Menschen, welche diese Falschaussage mindestens einmal im öffentlichen Raum getroffen haben „BI-Vs“: Die Menge der BI-Vs ist nicht leer, sie enthält mindestens den Begründer der Verschwörung, Herrn Achim Held. Nach Satz 1 wäre die Existenz von Bielefeld für alle BI-Vs offenkundig. Dieses steht im Widerspruch zu Axiom 1. Dieser Widerspruch zeigt, dass die Annahme, die Stadt Bielefeld würde doch existieren, falsch war, also die Behauptung des Hauptsatzes richtig ist; was zu beweisen war.“

Das LG Bielefeld zeigte sich hiervon nicht überzeugt und wies die Klage ab.

Ich bin ja kein Naturwissenschaftler, aber ich hätte zumindest leichte Zweifel an den Erfolgsaussichten einer solchen Klage gehabt, wenn ich hierfür Klage beim Landgericht Bielefeld erheben muss.

Der ganze Spaß dürfte dem Kläger übrigens 33.104,08 EUR Gerichts- und Anwaltskosten eingebrockt haben.

(LG Bielefeld, Urteil vom 14.07.2023 – 1 O 181/22)