Wer sich keinen Rechtsanwalt leisten kann, hat unter Umständen die Möglichkeit, kostenlose Rechtsberatung über staatliche Beratungshilfe zu erhalten. Beratungshilfe wird für eine Erstberatung oder eine außergerichtliche Vertretung gewährt. Sie erhalten hierfür vom Amtsgericht einen Beratungshilfeschein. Mit diesem Beratungshilfeschein können Sie sich einen Rechtsanwalt suchen und kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Der Rechtsanwalt kann mit dem Beratungshilfeschein sein Honorar direkt gegenüber der Staatskasse abrechnen.

Wie bekommt man Beratungshilfe?

Um Beratungshilfe zu erhalten, gehen Sie am besten wie folgt vor:

Gehen Sie zum Amtsgericht, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist (eine Ausnahme gilt für die Bundesländer Bremen und Hamburg. In Hamburg wenden Sie sich einfach an die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA). In Bremen wenden Sie sich bitte an die Arbeitnehmerkammer).

Welches Amtsgericht für Ihren Wohnsitz zuständig ist, können Sie ganz einfach unter folgendem Link herausfinden:

https://www.justizadressen.nrw.de/og.php

Geben Sie dort einfach Ihre Wohnanschrift ein und die Suchfunktion gibt Ihnen das zuständige Amtsgericht aus.

Nehmen Sie nach Möglichkeit alle Unterlagen mit, um die es geht (Verträge, Mahnungen etc.). Denken Sie bitte auch an die erforderlichen Einkommensbelege, um Ihre Berechtigung nachweisen zu können.

Fragen Sie am Eingang des Gerichts nach Beratungshilfe. Man wird Ihnen weiterhelfen und sagen, an wen Sie sich wenden müssen.

Was deckt der Beratungshilfeschein ab?

Wenn Ihnen die Beratungshilfe gewährt wurde, erhalten Sie einen Beratungshilfeschein. Mit diesem erhalten Sie kostenlose Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt. Gehen Sie mit diesem zu einem Rechtsanwalt oder schicken Sie den Beratungshilfeschein nach Rücksprache per Post zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

Die Beratungshilfe umfasst die Beratung bei einem Rechtsanwalt und soweit notwendig, die außergerichtliche Vertretung gegenüber einem Gegner (z.B. ein Abwehrschreiben). Eine Prozessführung ist davon nicht umfasst, hierfür gibt es Prozesskostenhilfe (siehe unten).

Ist Beratungshilfe wirklich kostenlos?

Fast. Wenn die Beratungshilfe gewährt wird, übernimmt die Staatskasse das Honorar des Rechtsanwalts. Der Mandant muss dann lediglich eine pauschale Gebühr in Höhe von 15 € an den Rechtsanwalt zahlen. Diese kann im Einzelfall auch erlassen werden.

Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe - Was ist der Unterschied?

Beratungshilfe wird nur für außergerichtliche Beratung oder Vertretung gewährt, also wenn noch kein Gerichtsprozess anhängig ist. Wenn Sie jemanden verklagen möchten oder wenn Sie sich gegen eine Klage verteidigen wollen, müssen Sie direkt Prozesskostenhilfe beantragen.

Wo findet man weitere Informationen?

Mehr Informationen finden Sie auch auf folgenden Seiten:

https://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/beratungs-und-prozesskostenhilfe/

https://www.bmjv.de/DE/Themen/GerichtsverfahrenUndStreitschlichtung/Prozesskostenhilfe/Prozesskostenhilfe_node.html

https://service.hessen.de/html/Prozesskostenhilfe-oder-Verfahrenskostenhilfe-bei-Gericht-beantragen-7664.htm

https://broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/justizministerium/die-prozesskostenhilfe/2164

Mit welchen Kosten muss man rechnen, wenn man keine Beratungshilfe erhalte?

Falls Sie keine Beratungshilfe bewilligt bekommen, erfolgt die Abrechnung mit dem Rechtsanwalt ganz normal nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Honorarvereinbarung.