Der nachfolgende Fall aus meiner Kanzlei zeigt, wie wichtig der beweissichere Versand von Schriftstücken sein kann, wenn die Gegenseite plötzlich – um es vorsichtig auszudrücken – “Erinnerungslücken” bekommt.

Zum Hintergrund: Ich habe die Slewo schlafen leben wohnen GmbH (“Slewo”) auf Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten verklagt. Diese Kosten waren meinem Mandanten entstanden, weil er mich mit seiner Vertretung gegen Slewo beauftragt hatte. Mein Mandant hatte dort eine Tischplatte bestellt und den Kaufvertrag später widerrufen. Obwohl die Tischplatte wieder abgeholt wurde, wartete mein Mandant vergeblich auf die Erstattung des verbleibenden Kaufpreises abzüglich der Rücksendekosten.

Auch ein anwaltliches Mahnschreiben blieb insoweit erfolglos, sodass anschließend Klage vor dem AG Rottweil eingereicht wurde. Die slewo // schlafen leben wohnen GmbH erstattete nach Zustellung der Klage dann zwar die Hauptforderung, weigerte sich jedoch, die vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten zu erstatten. Angeblich hätte man nämlich kein anwaltliches Mahnschreiben erhalten.

Dies konnte im Prozess jedoch klar durch einen Sendebeleg und einen Einschreibebeleg widerlegt werden, sodass Slewo letztlich auch zur Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren verurteilt wurde (AG Rottweil, Endurteil vom 19.04.2021 – 5 C 390/20).