Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es soll die Interessen der Arbeitnehmer vor möglichen Missbräuchen oder Diskriminierungen durch den Arbeitgeber schützen. Auf der anderen Seite können ebenso berechtigte wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen.

Ich berate und vertrete Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis, z.B. bei folgenden Themen:

  • Abfindung

  • Abmahnung

  • Arbeitspapiere / Arbeitsbescheinigung

  • Arbeitsunfähigkeit / Krankheit

  • Arbeitsvertrag

  • Aufhebungsvertrag

  • Ausschlussfristen

  • Befristung Arbeitsverhältnis

  • Dienstwagen

  • Entgeltfortzahlung

  • Freistellung

  • Haftung des Arbeitnehmers

  • Kündigung

  • Kündigungsschutzklage

  • Lohnzahlung

  • Teilzeitbeschäftigung

  • Überstunden

  • Weiterbeschäftigungsanspruch

  • Wettbewerbsverbot

  • Zeugnis

Wichtiger Hinweis: Falls Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben und gegen die Kündigung rechtlich vorgehen möchten, muss innerhalb von drei Wochen (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung) Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Diese Frist ist zwingend und darf grundsätzlich nicht versäumt werden. Wenn nicht fristgerecht Klage erhoben wird, wird die Kündigung vom Gesetz als wirksam behandelt (selbst wenn die Kündigung in Wahrheit unwirksam war). Sie können dann nicht mehr weiter gegen die Kündigung vorgehen.

Auch bei Urlaubs- oder Überstundenabgeltung sollte man sich als Arbeitnehmer nicht viel Zeit lassen. Viele Arbeitsverträge enthalten hierzu kurze Ausschlussfristen.

Daher sollte gerade in arbeitsrechtlichen Fragen so früh wie möglich ein Anwalt hinzugezogen werden.