Im Autohandel werden traditionell Muster-AGB verwendet, die von verschiedenen Verbänden erarbeitet werden. Wer bei einem gewerblichen Autohändler ein Neufahrzeug oder ein Gebrauchtfahrzeug kauft, akzeptiert häufig Allgemeine Geschäftsbedingungen, die auf solchen Muster-AGB beruhen.
Die Verbände, die solche AGB erarbeiten, sind
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der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK);
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der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK).
Die Muster-AGB werden zwar nur unverbindlich zur Anwendung empfohlen, aber überwiegend eingesetzt. Es existieren verschiedene Bedingungen, je nach Anwendungsbereich:
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Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB)
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Gebrauchtwagenverkaufsbedingungen (GWVB)
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Kfz-Reparaturbedingungen (RepB)
Bei den Gebrauchtwagenverkaufsbedingungen und den Kfz-Reparaturbedingungen handelt es sich übrigens um Ausarbeitungen des ZDK.Die Bedingungen können z.B. hier heruntergeladen werden:
http://www.vdik.de/arbeitsgebiete/recht-vertrieb/agbs-im-autohandel.html
Die Musterbedingungen werden regelmäßig überarbeitet (z.B. anlässlich der Schuldrechtsreform). Somit ist bei der Streitigkeiten im Zusammenhang mit Autokaufverträgen immer darauf zu achten, welche Version dem konkreten Fall zugrunde liegt.